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Es ist nie zu spät für den ersten Schritt!

So läuft die Therapie ab

  • Diagnose: Am Anfang jeder Therapie steht die Diagnose. Diese stellt
    entweder Ihr Arzt /Ihre Ärztin oder sie erfolgt im Krankenhaus.

 

  • Zuweisung: Um eine Therapie in der ANR in Anspruch nehmen zu
    können, ist eine Überweisung vom Hausarzt/von der Hausärztin,
    Facharzt/ärztin oder einem Krankenhaus notwendig. Diese erfolgt
    mit einem aks Reha-Schein.

 

  • Therapieplanung: Ihre Therapie wird genau auf Ihre persönlichen
    Bedürfnisse zugeschnitten. Deshalb erstellen NeurologInnen und
    TherapeutInnen für Sie einen individuellen Therapieplan.
    Die TherapeutInnen aus den verschiedenen Fachbereichen besprechen
    die Therapieinhalte in regelmäßigen Fallbesprechungen.
  • Unterstützung für den Alltag: Der zentrale Punkt in der
    neurologischen Rehabilitation ist die Teilhabe am sozialen Leben.
    Teilhabe kann für jeden Menschen etwas anderes bedeuten:
    Wieder selbst einkaufen, zum wöchentlichen Jassabend oder
    Kaffeekränzchen gehen oder die selbständige Körperpflege durchführen.
    Deshalb steht Ihr persönliches Ziel im Mittelpunkt. Gemeinsam
    mit Ihnen definieren wir kleinere und größere Schritte, damit Sie dieses
    Ziel erreichen. So ergibt sich ein individueller Therapieplan für Sie.

 

  • Selbstbehalt: Pro Therapie heben wir einen Selbstbehalt von € 7,– ein.
    Der Maximalbeitrag pro Familie liegt bei € 70,– im Monat.
    Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich (Grundlage Sozialhilfegesetz).
    Die aks-SozialarbeiterInnen sind Ihnen dabei gerne behilflich.

 

Kontakt

aks Sozialmedizin
Ambulante Neurologische Rehabilitation
Färberstr. 13
6850 Dornbirn
T 055 74 / 202 - 3000
E-Mail

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