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Gesundheit macht Spaß!

So läuft die Therapie ab

  • Zuweisung
    Damit Ihr Kind eine Therapie in Anspruch nehmen kann, ist eine Überweisung vom Hausarzt/ärztin oder Kinderarzt/ ärztin mit einem Reha-Schein erforderlich.

  • Sprechtage
    In den kostenfreien ärztlichen Sprechtagen der aks- Kinderdienste wird der Therapiebedarf Ihres Kindes abgeklärt.
    Stellenarzt/ärztin und TherapeutIn entscheiden gemeinsam über die bestmögliche Therapieform für Ihr Kind.

  • Elterngespräche
    Während der ganzen Therapiedauer halten wir engen Kontakt zu den Eltern.
    Sie werden regelmäßig über die Therapieziele und -fortschritte Ihres Kindes informiert
    und erhalten auch Tipps und Hilfe für den Alltag.

  • Angehörigenarbeit
    Bei Bedarf bieten wir auch psychologische Unterstützung für Angehörige sowie Hilfe beim Kontakt mit Kindergarten oder Schule.

  • Selbstbehalt
    Pro Kontakt (Therapie, Elterngespräch) heben wir einen Selbstbehalt von Euro 5,50 ein. Der monatliche Höchstbetrag pro Familie liegt bei Euro 55,-.
    Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich (Grundlage Sozialhilferichtsatz).
 

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