So läuft die Therapie ab
- Zuweisung
Damit Ihr Kind eine Therapie in Anspruch nehmen kann, ist eine Überweisung vom Hausarzt/ärztin oder Kinderarzt/ ärztin mit einem Reha-Schein erforderlich.
- Sprechtage
In den kostenfreien ärztlichen Sprechtagen der aks- Kinderdienste wird der Therapiebedarf Ihres Kindes abgeklärt.
Stellenarzt/ärztin und TherapeutIn entscheiden gemeinsam über die bestmögliche Therapieform für Ihr Kind.
- Elterngespräche
Während der ganzen Therapiedauer halten wir engen Kontakt zu den Eltern.
Sie werden regelmäßig über die Therapieziele und -fortschritte Ihres Kindes informiert
und erhalten auch Tipps und Hilfe für den Alltag.
- Angehörigenarbeit
Bei Bedarf bieten wir auch psychologische Unterstützung für Angehörige sowie Hilfe beim Kontakt mit Kindergarten oder Schule.
- Selbstbehalt
Pro Kontakt (Therapie, Elterngespräch) heben wir einen Selbstbehalt von Euro 5,50 ein. Der monatliche Höchstbetrag pro Familie liegt bei Euro 55,-.
Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich (Grundlage Sozialhilferichtsatz).