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aks Ombudsmann

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aks Kinderdienste

aks Kinderdienste

Hohe fachliche Kompetenz und Spezialisierung, gepaart mit Erfahrung und Engagement, kennzeichnen die Angebote der aks Kinderdienste. Unsere Angebote werden jeweils maßgeschneidert für die Erlebniswelt von Kindern und Jugendlichen entsprechend ihrem individuellem Entwicklungsziel umgesetzt.

 

 

Gemäß der Philosophie der ICF (International Classification of disability, function and health) arbeiten unsere Fachkräfte interdisziplinär mit Ärztinnen und Ärzten zusammen und formulieren gemeinsam mit den Eltern Behandlungsziele im Sinne der Teilhabe.

 

Eine der Grundlagen der ICF ist eine auf wissenschaftlicher Basis („evidenzbasiert“) beruhende Beschreibung, Behandlung/Beratung und Dokumentation von Förder- und Behandlungsmethoden, die individuell an die jeweiligen Bedürfnisse des Kindes angepasst sind.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit in den aks Kinderdiensten bedeutet, dass die unterschiedlichen Fachbereiche in interdisziplinären Teamsitzungen fallbezogen arbeiten und Intervisionen stattfinden. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit sichert eine hohe Qualität in der Behandlung und individuellen Begleitung ihres Kindes.
Im Behandlungsverlauf ist eine Mitarbeit durch die Eltern wichtig. Die jeweiligen Ziele werden laufend evaluiert und für alle Beteiligten transparent gehalten.

 

Unsere Fachbereiche bieten Kindern von 0 bis 18 Jahren Unterstützung:

 

  • Fachärztliche Sprechtage
  • Heilpädagogische Frühförderung und Familienbegleitung
  • Physiotherapie
  • Sprechstunde für Schrei-, Schlaf- und Fütterberatung
  • Logopädie
  • Ergotherapie
  • Kindergarten-Integration
  • Psychologie
  • Autismusberatung
  • Musiktherapie
  • Therapiewochen

 

Die aks Angebote für Kinder und Jugendliche werden für alle Familien in Vorarlberg wohnortnah an neun Standorten angeboten. Die aks Kinderdienste unterstützen Kinder auch an zwölf Sonderschulen und Sonderpädagogischen Zentren.

 

Kosten
Der Selbstbehalt pro Kontakt (Therapie, Beratung) beträgt 10 Euro. Der monatliche Höchstbetrag pro Klientin oder Klient liegt bei 100 Euro.

Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich.

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