Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Link: aks - zur Startseite

Wer gesund lebt hat mehr Spaß!

Neuer Selbstbehalt

Der Selbstbehalt in den Kinderdiensten und der Ambulanten Neurologischen Rehabilitation beträgt seit 1. Jänner 2009 € 6,- pro Therapie bzw. Kontakt und entspricht damit ca. 10 % der tatsächlichen Kosten. Der Maximalbetrag pro Familie liegt bei € 60,- im Monat, auch wenn mehr Behandlungen in Anspruch genommen werden. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist in begründeten Fällen möglich (Grundlage Sozialhilfegesetz).


Die Selbstbehaltregelungen der aks Kinderdienste werden ab 1.1.2009 auch für Kinder im ersten Lebensjahr gültig.


Dienstleistungen, die ohne Selbstbehalt in Anspruch genommen werden können sind:

  • Erstkontakt nach der Zuweisung
  • Heilpädagogischer Sprechtag
  • Kinderneurologischer Sprechtag
  • Kindergartenbegleitung


Bei Fragen zum Selbstbehalt stehen Ihnen die StellenleiterInnen an allen aks Außenstellen zur Verfügung.

 

Link: zur Kombinat Homepage